Sachschäden

Bei der Beschädigung von Sachen hat der Schädiger dem Geschädigten den Geldbetrag zu leisten, der zum Ausgleich der Unfallfolgen notwendig ist. Er muss ihn also so stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre.

Welche Personen neben dem Schädiger noch in Anspruch genommen werden, können sie hier nachlesen

Unter anderem kommen folgende Schadenspositionen in Betracht:

  • Reparaturschaden, Neuwertersatz
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Bergungs-, Abschlepp- und Überführungskosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Weitere Sachschäden
  • Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren
  • Allgemeine Kostenpauschale

 

Auch hier sollten Sie unbedingt alle Belege über Kosten und Ausgaben sorgfältig aufbewahren, um die entstandenen Schäden später nachweisen zu können.