Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße "ohne kriminellen Gehalt". Sie wiegen weniger schwer als eine Straftat und werden deshalb nur mit einer Geldbuße geahndet, nicht mit einer Strafe. Typische Ordnungswidrigkeiten sind z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht– und Abstandverstöße. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt - anders als bei einer Straftat - in einem Verwaltungsverfahren (Bußgeldverfahren).

 

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