Halten Sie den Mund!

Wer von Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, sollte sich unverzüglich beraten bzw. vertreten lassen. Dabei lautet die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen. Dies gilt gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Sollten Sie verhaftet werden, verlangen Sie mit Ihrem Verteidiger sprechen zu dürfen. Hierzu haben Sie in jeder Lage des Verfahrens das Recht.


Notfall-Kontakt in dringenden Fällen

In dringenden Fällen wie etwa bei Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen erreichen Sie den Strafverteidiger Alexander Held unter der Notfall-Telefonnummer 0173 6691756. Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen. Bis zum Rückruf sollten Sie unbedingt weiter schweigen und nichts unterschreiben. Lassen Sie sich auch nicht in scheinbar unverfängliche Gespräche verwickeln.


Was zeichnet einen guten Strafverteidiger aus?


Bei der Auswahl ihres Verteidigers sollten Sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt zusätzlich die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht vorweisen kann. Nur dadurch können Sie sicher sein, dass sich der Rechtsanwalt überwiegend auf Strafrecht konzentriert und sich auf diesem Rechtsgebiet auskennt und weiterbildet. Nur der zusätzliche Titel Fachanwalt für Strafrecht bürgt für eine hohe Qualifikation und Erfahrung auf strafrechtlicher Ebene. Rechtsanwalt Alexander Held vertritt seit mehreren Jahren Mandanten deutschlandweit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Strafrecht bürgt er für eine hohe Qualifikation, strafrechtliche Kompetenz und effektive Strafverteidigung.

 

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Kanzlei Alexander Held
Mohrengasse 1
98574 Schmalkalden
kanzlei@held-recht.de
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