Unsere Kompetenz: Wirtschaftsstrafrecht

Durch meine langjährige Erfahrung im Strafrecht und spezielles Fachwissen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts stehe ich meinen Mandanten von Anfang an zur Seite und habe in solchen Verfahren sehr häufig schwerwiegende Nachteile für meine Mandanten verhindern können.

Im Rahmen des Steuerstrafrechts werden  Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Je nach Art und Umfang des Verstoßes wird zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterschieden und verschiedene Sanktionen wie Bußgelder, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen festgelegt.

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sind u.a. in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung (AO) geregelt. Zu den Steuerstraftaten gehören u.a.:

  • Steuerhinterziehung, § 370 AO
  • Bannbruch, § 372 AO
  • gewerbsmäßiger, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, § 373 AO
  • Steuerhehlerei, § 374 AO
  • Steuerzeichenfälschung, § 369 Abs.1 Nr.3 AO i.V.m. §§ 148 - 150 StGB
     

Steuerordnungswidrigkeiten sind vor allem:

  • ​leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
  • Steuergefährdung, § 379 AO
     
Vertrauen Sie mir!

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig einem spezialisierten Strafverteidiger auf dem Gebiet des Steuerrechts oder Wirtschaftsrechts anvertrauen. Ich arbeite gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater an einer sinnvollen Lösung. Je früher unsere Arbeit in diesem Bereich beginnt, desto erfolgreicher kann und wird das Ergebnis werden. Als Rechtsanwalt und erfahrener Verteidiger stehe ich Ihnen von Anfang an zur Verfügung.

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